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Kindern eine Stimme geben, ihnen zuhören und ihre Meinung berücksichtigen - darum geht es in Artikel 12 der Kinderrechtskonvention (KRK). Wie sieht nun die Umsetzung dieses Anspruchs in der Praxis aus und vor allem wie kann sie verbessert werden?
Diesen Fragen ging die EKKJ an der Bieler Tagung 2010 nach. Sie bilden auch den roten Faden des Berichts «Kindern zu- hören». Einerseits äussern sich Expertinnen und Experten dazu und fordern uns auf, die Kind-Erwachsenen Beziehung neu zu definieren, mit statt über Kinder und Jugendliche zu reden, und die Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen in rechtlichen Verfahren konsequenter umzusetzen. Andererseits werden Vorschläge für eine effektivere Umsetzung des Rechts auf Gehör vorgestellt. Sie sind das Resultat der intensiven Gruppendiskussionen der rund 180 Tagungs- teilnehmenden. Kinder und Jugendliche, deren Meinung die EKKJ im Vorfeld der Tagung eingeholt hat, kommen ebenfalls zu Wort: Ihre Statements geben uns einen Eindruck davon, wie sie sich von den Erwachsenen wahrgenommen fühlen und wie sie sich wünschen, gehört zu werden.
Die EKKJ hat aus diesen verschiedenen Stimmen und aus den Empfehlungen des UN-Ausschusses über die Rechte des Kindes zur Umsetzung von Artikel 12 KRK ihre Kernforderungen an die Politik, die Institutionen und die Fachleute formuliert. Eine davon ist, Kinder und Jugendliche besser über ihre Rechte zu informieren nur wer seine Rechte kennt. kann sie auch einfordern.